Neue Vergütungssätze für Solarstrom ab dem 1. Juli 2010

Der Deutsche Bundestag hat am 6.5.2010 mit der Mehrheit von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine Kürzung der Förderung für Solarstrom ab dem 01.07.2010 beschlossen. Hier die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ab dem 01.07.2010 nach den §§ 32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG):

1. Staffelvergütung für netzeingespeisten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

bis einschl. 30 kWp: 0,3288 €/kWh (aktuell: 0,3914 €/kWh)
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,3127 €/kWh (aktuell: 0,3723 €/kWh)
> 100 bis einschl. 1000 kWp: 0,2959 €/kWh (aktuell: 0,3523 €/kWh)
> 1000 kWp: 0,2467 €/kWh (aktuell: 0,2937 €/kWh)

2. Staffelvergütung für eigenverbrauchten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Neu eingeführt wird eine Staffelvergütung für eigenverbrauchten Solarstrom mit der Unterscheidung von bis 30 % Eigenverbrauch und über 30 % Eigenverbrauch.

a) anteilig bis zu 30 % Eigenverbrauch
bis einschl. 30 kWp: 0,1648 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1487 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1319 €/kWh


b) anteilig bei über 30 % Eigenverbrauch
bis einschl. 30 kWp: 0,2088 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1927 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1759 €/kWh


(Die aktuelle Vergütung für eigenverbrauchten Solarstrom beträgt einheitlich 0,2276 €/kWh)

3. Freiflächenanlagen

auf Konversionsflächen 0,253 €/kWh
auf sonstigen Flächen 0,2417 €/kWh
Bei Vorliegen eines Bebauungsplans, der vor dem 25. März 2010 beschlossen wurde, können Freiflächenanlagen auf Ackerflächen noch bis Ende des Jahres 2010 umgesetzt werden und erhalten weiterhin die Einspeisevergütung in der Höhe, als ob die Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden wäre. Ab 01.01.2011 wird es keine Solarstromvergütung für Anlagen auf Ackerflächen mehr geben.
(Die aktuelle Vergütung für Freiflächen beträgt einheitlich 0,2843 €/kWh)

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